Wir über uns

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Wir, die Atemschutzgruppe der Feuerwehr Oberhöchstadt, sind 25 Feuerwehrangehörige, davon 4 Frauen und 21 Männer, die über eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger verfügen und als solchen aktiv im Dienst sind. 12 von uns haben zusätzlich eine Ausbildung zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen.
Bei den meisten Bränden, in Gebäuden und auch im Freien, ist der Einsatz von Atemschutz erforderlich um die Feuerwehrleute vor Atemgiften und zu geringem Sauerstoffgehalt der Luft zu schützen. Im Einsatzfall rüsten wir uns mit Atemschutzgeräten aus, zum Teil schon während der Anfahrt zur Einsatzstelle, und gehen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung in verrauchte Gebäude vor. Dabei bewegen wir uns oft in einer Umgebung, in der ein Überleben ohne ein Atemschutzgerät wegen der Hitze und der giftigen Gase unmöglich wäre. Auch bei Bränden im Freien kann Atemschutz notwendig sein, um Brandbekämpfer vor gesundheitsschädlichen Atemgiften zu schützen, zum Beispiel bei einem Fahrzeugbrand, sowie auch bei Austritten von Gefahrstoffen und -gütern.
Dabei müssen wir wichtige Regeln für unsere eigene Sicherheit beachten, wie zum Beispiel truppweises Vorgehen (2 Atemschutzträger) und Reservetrupps in Bereitstellung, und nicht zuletzt eine vollständige und funktionsfähige persönliche Schutzausrüstung.

 

Die aktuellen Zahlen und Mitglieder werden erst demnächst veröffentlicht.

Aus- und Weiterbildung von Atemschutzgeräteträgern

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Atemschutzgeräteträger wird man bei der Freiwilligen Feuerwehr durch eine spezielle Ausbildung. Voraussetzung ist neben dem Grundlehrgang die Atemschutztauglichkeit gemäß G26.3 (arbeitsmedizinische Untersuchung) und ein Mindestalter von 18 Jahren. Die arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß G26.3 wird von Fachärzten durchgeführt und umfasst unter anderem eine Röntgenuntersuchung der Lunge, ein Belastungs-EKG und einen Hörtest; die Untersuchung muss spätestens nach 3 Jahren wiederholt werden. Die Ausbildung erfolgt auf einem 25-stündigen Lehrgang für Atemschutzgeräteträger an einem Standort, der über eine Atemschutzübungsstrecke verfügt. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs ist man ausgebildeter Atemschutzgeräteträger und darf als solcher eingesetzt werden. Auf dem Lehrgang absolviert man Belastungsübungen, ist aber bislang noch nicht mit Feuer und echtem Rauch in Berührung gekommen. Daher ist es empfehlenswert, dass ein neuer Atemschutzgeräteträger im Einsatz mit einem erfahrenen Kameraden einen Trupp bildet.
In den Feuerwehrdienstvorschriften ist eine zusätzliche "Heißausbildung" ausdrücklich empfohlen: Das ist ein Training in einer Brandsimulationsanlage, absolvieren kann man es an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel, sowie auch in einer der mobilen Anlagen (z.B. "Fire Dragon"), wie sie in regelmäßigen Abständen in den Landkreisen unterwegs sind.

Übungen

Geschrieben von EG am 31.01.2017

Atemschutzübungen

Die Sonderübungen für Atemschutzgeräteträger versuchen wir abwechslungs- und lehrreich zu gestalten: So findet regelmäßig eine Übung mit der Drehleiter der Feuerwehr Kronberg statt, es wird die Orientierung in Räumen geübt, die mit einer Nebelmaschine "verraucht" sind, die Personensuche mit einer Wärmebildkamera wird geübt und vieles mehr.
Darüber hinaus finden u.a. immer wieder Objektübungen in besonderen Gebäuden, Leistungsübungen zum Training der Ausdauer, sowie Atemschutznotfall-Übungen statt.
Wer als Träger von Chemikalienschutzanzügen (CSA) ausgebildet ist, muss zusätzlich einmal jährlich unter CSA üben, dafür gibt es auch mehrmals im Jahr Sonderübungen.

 

 

Atemschutzübungsstrecke

Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 für Atemschutz schreibt vor, dass der Atemschutzgeräteträger nicht nur die Tauglichkeit nachweisen, sondern auch regelmäßig üben muss.
Mindestens einmal jährlich ist eine Leistungsübung auf der Atemschutzübungsstrecke Pflicht, sowie eine einsatzmäßige Übung, die in der eigenen Feuerwehr stattfinden kann.
Unsere Atemschutzgeräteträger haben 3 Mal jährlich die Möglichkeit eines Streckenbesuchs, eigene Sonderübungen gibt es bis zu 6 Mal im Jahr.
 

Einsätze

Geschrieben von EG am 31.01.2017

Der Einsatz von Atemschutzgeräteträgern ist bei nahezu jedem Brand gefragt. Wir rücken nicht nur zu Bränden im Stadtteil Oberhöchstadt und der Stadt Kronberg aus, sondern leisten auch bei größeren Bränden in den umliegenden Kommunen nachbarschaftliche Löschhilfe. So wurden wir in den letzten Jahren auch zu Einsätzen nach Königstein, Glashütten, Oberursel und Weilrod alarmiert.

 

Schutzausrüstung

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Die Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers besteht zunächst einmal aus der Feuerschutzkleidung mit Nomex-Gewebe mit Schutzhandschuhen und Schutzstiefeln, dem Schutzhelm, einem Feuerwehr-Sicherheitsgurt sowie einer Nomex-Schutzhaube welche die Kopf- und Gesichtshaut vor Verbrennungen schützt. Dazu kommen dann der Pressluftatmer und die Atemschutzmaske (Atemanschluss). Am Pressluftatmer befestigt ist der Notsignalgeber: Falls der Atemschutzgeräteträger sich etwa eine halbe Minute lang nicht bewegt, ertönt ein Signal, das bei Bewegung wieder ausgeht. Kommt nach dem ersten Signal keine Bewegung, kann man davon ausgehen, dass dem Atemschutzgeräteträger etwas zugestoßen ist und es ertönt ein lauter Heulton, der es dem Rettungstrupp erleichtert, den verunglückten Kameraden zu finden.