Die Standortausbildung

Geschrieben von Webmaster am 02.04.2013

Übungen
Die Standortausbildung ist die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in der eigenen Feuerwehr. Verantwortlich für die Standortausbildung sind unsere Führungskräfte. Wir treffen uns alle 14 Tage, um bei gemeinsamen Übungen unsere Kenntnisse anzuwenden und zu trainieren. Zusätzlich gibt es regelmäßig Sonderübungen für Atemschutzgeräteträger, Fahrer und Maschinisten an gesonderten Terminen.
Übungen laufen oft so ab, dass 2 Feuerwehrleute an einem Übungsobjekt ein Szenario vorbereiten: Es werden zum Beispiel mit einer Nebelmaschine (dabei handelt es sich um ungefährlichen und rückstandsfreien "Disco-Nebel")  Räume vernebelt, in denen ein Brand angenommen wird, um eine Personensuche und Menschenrettung zu üben werden Übungspuppen oder Verletztendarsteller "versteckt". Ist das Szenarion aufgebaut, wird über Funk der Löschzug abgerufen. Am Übungsobjekt eingetroffen, müssen die Kameradinnen und Kameraden richtig handeln wie im Realfall: Der Einsatzleiter und die Gruppenführer erkunden die Lage, geben Einsatzbefehle und leiten den Einsatz, Atemschutzgeräteträger gehen mit Ausrüstung in das Gebäude vor, suchen nach Personen  und nehmen Schläuche zur Bekämpfung des imaginären "Brandes" vor, während außen weitere Feuerwehrleute die Wasserversorgung aufbauen, Leitern stellen und "Verletze" erstversorgen. Die beiden "Übungsleiter" beobachten aufmerksam das Geschehen und notieren sowohl Positives als auch Negatives für eine spätere Nachbesprechung.
Wir sind bei unseren Übungen immer darauf angewiesen, dass Betreiber von Einrichtungen, Unternehmer, Vermieter und Verwalter uns in ihren Objekten üben lassen. Dank der guten Zusammenarbeit haben wir regelmäßig die Möglichkeit zur Übung in ortsansässigen Firmen, Seniorenheimen, Schulen und Wohnobjekten. Die Vorteile für die Betreiber sind, dass die Feuerwehr die örtlichkeiten kennenlernt und Gefahrenschwerpunkte, Schwierigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten erkannt werden.
 

 

 
Unterrichtsabende
In der kalten Jahreszeit halten wir Unterrrichtsabende ab, um unser Wissen zu festigen und zu Erweitern. Auf dem Lehrplan stehen Themen aus allen Bereichen des Feuerwehrdienstes. Dabei werden Grundlagen wiederholt und neues Wissen vermittelt. Auf dem Dienstplan stehen Themen wie Fahrzeugkunde, Objektkunde, Wasserversorgung, Gefährliche Stoffe und Güter (GABC-Einsatz) und Gefahren an der Einsatzstelle. Eine Unterweisung in Unfallverhütung und eine Sicherheitsunterweisung der Atemschutzgeräteträger ist einmal im Jahr Pflicht und beansprucht ebenfalls einen Unterrichtsabend.
Ausbildung auf Lehrgängen
Die Grundausbildung und die weiterführende Ausbildung erhalten die Feuerwehrangehörigen auf Lehrgängen. Im nächsten Abschnitt finden Sie grundlegende Infos über Lehrgänge am Standort, im Landkreis und an der Landesfeuerwehrschule. Infos zu den Lehrgängen auf Landesebene findet man auf der Seite der Hessischen Landesfeuerwehrschule.

Die Angaben zu Teilnahmevoraussetzungen, Dauer und  Veranstaltungsort der Lehrgänge sind nicht offiziell und ohne Gewähr, bei nicht aktuellen Angaben oder Fehlern bitte Info an den Webmaster! Diese Seite soll lediglich einen Einblick in die Ausbildung einer Freiwilligen Feuerwehr und grundlegende Informationen liefern.

Die Truppmannausbildung

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Grundlehrgang
Die 2 Jahre dauernde Truppmannausbildung ist in 2 Abschnitte aufgeteilt. Zuerst absolviert der Feuerwehrangehörige eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Diese umfasst 16 Stunden und ist eine Teilnahmevoraussetzung für den Grundlehrgang. Der Grundlehrgang vermittelt ein Basiswissen über die Grundtätigkeiten, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und andere Inhalte des Feuerwehrdienstes. Er findet im Hochtaunuskreis etwa 2 Mal im Jahr statt. Zum Abschluss müssen die werdenden Feuerwehrfrauen und -männer ihr neu erworbenes Können und Wissen in einer praktischen und schriftlichen Prüfung unter Beweis stellen. Der Grundlehrgang setzt keine Vorkenntnisse aus der Jugendfeuerwehr voraus, alle Teilnehmer fangen gemeinsam "bei null" an!
Grundlehrgang
Dauer
70 Stunden
= ca. 6 Samstage ganztägig
+ 10 Wochentage abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
Kronberg, Anspach
Voraussetzungen
Erste Hilfe - Lehrgang
Mindestalter: 17 Jahre
Truppmann-II-Ausbildung
Der zweite Teil der Truppmann-Ausbildung besteht aus regelmäßigem Übungsdienst in der eigenen Feuerwehr und der Teilnahme an der Truppmann-II-Ausbildung des Hochtaunuskreises. Diese endet mit einer praktischen Abnahmeprüfung etwa 2 Jahre nach der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang. Während dieser Zeit darf man an den Sonderlehrgängen "Atemschutzgeräteträger" und "Sprechfunk" teilnehmen. Mehr dazu weiter unten.
Truppmann-II-Ausbildung
Dauer
80 Stunden
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
verschiedene
Voraussetzungen
Grundlehrgang

Sonderlehrgänge auf Kreisebene

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Sprechfunklehrgang
Auf einem Sprechfunklehrgang erwirbt der Feuerwehrangehörige die Berechtigung und das Wissen zum Einsetzen von Sprechfunkgeräten. Zuvor muss der Feuerwehrangehörigen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der er über die Rechtsgrundlagen im Hinblick auf Vertraulichkeit von Informationen sowie über die möglichen Konsequenzen eines Fehlverhaltens aufgeklärt wird und sich zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften  verpflichtet. Der Sprechfunklehrgang ist für die spätere Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger empfohlen und für die Ausbildung zur Führungskraft  an der Hessischen Landesfeuerwehrschule zwingend erforderlich. Dem Lehrgangsteilnehmer werden im theoretischen Teil Aufbau und Funktion des BOS-Sprechfunknetzes und Geräte, physikalische Grundlagen sowie Rechtgrundlagen vermittelt; im praktischen Teil wird auf einem separaten Funkkanal der Funkverkehr mit der Leitstelle bei der Einsatzabwicklung und der gewöhnliche Funkverkehr zwischen den Einsatzkräften ausgiebig geübt. Ein Ausbilder ausgerüstet mit einem Funkgerät stellt den "Disponenten" der "Leitstelle Schule" dar und lässt die Lehrgangsteilnehmer imaginäre Einsätze abhandeln. Am Ende des Lehrgangs ist eine schriftliche und eine praktische Abnahmeprüfung zu absolvieren.  
Sprechfunklehrgang
Dauer
min.16 Stunden
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
u.a. Königstein
Voraussetzungen
Grundlehrgang
Verpflichtungserklärung
Atemschutzgeräteträger - Lehrgang
Auf einem Atemschutzgeräteträger-Lehrgang der Feuerwehrangehörige für den Einsatz unter Atemschutz (Pressluftatmer) ausgebildet. Das ist wahrscheinlich der für junge Feuerwehrleute interessanteste Lehrgang, aber auch einer der körperlich anstrengendsten. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren und ein gültiges arbeitsmedizinisches Untersuchungsattest mit bescheinigter Atemschutztauglichkeit gemäß G26.3. Die Untersuchung umfasst unter anderem eine Röntgenuntersuchung der Lunge, einen Lungenfunktionstest, ein Belastungs-EKG (Fahrradergometer) und einen Hörtest. Theoretische Lehrinhalte sind anatomische Grundlagen über Atmung und Kreislauf, Rechtsgrundlagen, Gerätekunde und Einsatztaktik. Die praktischen Ausbildung beginnt mit einer Gewöhnungsübung mit Schraubfiltern auf der Maske, der nächste Schritt sind einsatzmäßigen Übungen mit Pressluftatmern in einer Fahrzeughalle. Anschließend finden Übungen und eine praktische Prüfung in der Atemschutzübungsstrecke statt, die aus einem befahrbaren Tank und einem vernebelten und verdunkelten Labyrinth aus Metallgittern mit Hindernissen besteht.
Atemschutzlehrgang
Dauer
25 Stunden
= ca. 2 Samstage ganztäg.
+ 4 Wochentage abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
Usingen
Voraussetzungen
Grundlehrgang
min. 18 Jahre Atemschutztauglichkeit g. G26
Maschinistenlehrgang
Der Umgang mit motorbetriebenen Pumpen und Aggregaten wird auf dem Maschinistenlehrgang gelehrt. Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen mit Pumpen bzw. Aggregaten ist dieser Lehrgang zwingend erforderlich. Auf dem Lehrplan stehen die Themen Fahrzeugkunde, Motorenkunde, Straßenverkehrsordnung sowie praktische Übungen mit verschiedenen Pumpen, Aggregaten und Fahrzeugen. Geübt wird beispielsweise der Aufbau einer Wasserversorgung über eine lange Wegstrecke, das Ansaugen von Löschwasser aus einem Gewässer oder Behälter und der Aufbau einer Stromversorgung zum Ausleuchten einer Einsatzstelle und für den Einsatz von Rettungsgeräten. Zum Abschluss muss der Lehrgangsteilnehmer eine praktische und theoretische Abnahmeprüfung bestehen. Der Maschinistenlehrgang wird im Hochtaunuskreis ca. 2 mal jährlich abgehalten.
Maschinistenlehrgang
Dauer
35 Stunden
= ca. 3 Samstage ganztäg.
+ 5 Wochentage abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
Königstein, Usingen
Voraussetzungen
abgeschl. Truppmannausbildung
Atemschutzgeräträger-Lehrgang II: Tragen von Chemikalienschutzanzügen (CSA)
Auf dem Atemschutzlehrgang baut der CSA-Lehrgang auf (Tragen von Chemikalienschutzanzügen). Das Tragen von Chemikalienschutzanzügen (CSA) stellt eine höhere physische und psychische Belastung dar als das Tragen von Atemschutz, zudem bringt ein Einsatz mit Gefahrgut- bzw. -stoffbeteiligung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial mit sich. An einer Gefahrgut- bzw. Gefahrstoff-Einsatzstelle müssen besondere Verhaltensregeln (Gefahrenbereich, Dekontamination) strikt eingehalten werden, um sich und andere nicht zusätzlich zu gefährden. Daher reicht für den Einsatz im CSA eine gewöhnliche Atemschutzausbildung nicht aus und dem Atemschutzgeräteträger wird auf diesem Lehrgang weiteres Wissen vermittelt. Der CSA-Lehrgang legt den Grundstein für eine weitere GABC-Ausbildung. Im praktischen Teil des Lehrgangs wird im Regelfall eine Belastungsübung und eine einsatzmäßige Übung durchgeführt. Das Bild zeigt CSA-Träger bei einer einsatzmäßigen Übung: dem Abdichten eines Lecks an einem Gefahrguttank.
CSA-Lehrgang
Dauer
16 Stunden
= ca. 2 Samstage ganztäg.
+ 1-2 Wochentag abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
Bad Homburg
Voraussetzungen
Atemschutzlehrgang
Atemschutztauglichkeit g. G26
Kettensägenlehrgang
Für das Führen von Motorkettensägen benötigt der Feuerwehrangehörige aufgrund der hohen Unfallgefahr eine besondere Ausbildung in Theorie und Praxis. Kommt die Feuerwehr zum Einsatz, um Sturmschäden zu beseitigen oder ist anderweitig der Einsatz einer Kettensäge notwendig, geht es meistens nicht einfach nur um Holz sägen oder Bäume fällen, sonst wäre ein Einsatz nicht erforderlich. Es handelt sich um Gefahrenbeseitigung oder Menschenrettung, daher müssen auch besondere Gefahren berücksichtigt werden: So kann ein umgestürzter Baustamm auf einem Gebäude, einem Fahrzeug oder einer Straße durch seine Lage mechanisch unter Spannung stehen. Forstarbeitern ist die enorme Unfallgefahr, die von so genanntem "Windbruch" ausgeht, bestens bekannt. Bei einem Brand müssen häufig Kettensägen eingesetzt werden, um eine Dachkonstruktion aufzuschneiden, damit die darunter liegenden Glutnester gelöscht werden können, auch diese Tätigkeit ist mit einer besonderen Gefährdung verbunden. Die theoretische Ausbildung umfasst eine Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften, Gerätekunde sowie Grundkenntnissen im Sägen von Bäumen, in einer 2-tägigen Praxisausbildung im Waldgebiet  wird der Umgang mit der Kettensäge ausgiebig geübt.
Kettensägen-Lehrgang
Dauer
16 Stunden
= ca. 2 Samstage ganztäg.
+ 1-2 Wochentag abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
eigener Standort (Kronberg)
Voraussetzungen
min. 18 Jahre
Grundlehrgang
Seminar Absturzsicherung
Auf diesem Seminar werden Feuerwehrangehörige im Umgang mit dem Gerätesatz "Absturzsicherung" ausgebildet. Absturzsicherung ist keinesfalls zu verwechseln mit der Höhenrettung, wie sie von der Berufsfeuerwehr durchgeführt wird. Der Gerätesatz dient dem Feuerwehrangehörigen dazu, sich selbst zu sichern wenn er in gefährlichen Höhen eingesetzt wird und versetzt ihn in die Lage, eine vom Absturz gefährdete Person bis zum Eintreffen von Spezialkräften zu sichern. Zur effektiven Sicherung vor Absturz sind die standardmäßigen Feuerwehrleinen nicht geeignet, da sie starr sind und beim auffangen eines Abstürzenden keine dämpfende Wirkung haben, möglichen Folgen wären unter anderem Knochenbrüche und lebensbedrohliche Verletzungen des Brustkorbs. Der Gerätesatz zur Absturzsicherung besteht aus einem Auffang- und Rückhaltegurt, einem Dynamikseil sowie Bandschlingen, Falldämpfern und Verbindungsmittel, die beim Auffangen einer abstürzenden Person entstehenden Kräfte werden gedämpft, um die Verletzungsgefahr zu minimieren.   
Sem. Absturzsicherung
Dauer
17 Stunden
= ca. 2 Samstag ganztäg.
+ 1-2 Wochentag abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
Bad Homburg
Voraussetzungen
abgeschl. Truppmannausbildung
Lehrgang Bahn I
Auf dem Lehrgang Bahn I werden Grundlagen für den Einsatz im Bereich von Bahnanlagen gelehrt. Er umfasst eine theoretische Ausbildung über die besonderen Gefahren im Gleisbereich, die Zusammenarbeit mit den Notfallmanagern der Betreiber von Bahnen und einsatztaktisch relevanten Kenntnissen über verschiedene Bahnfahrzeuge. Der praktische Teil wird im Hochtaunuskreis auf dem Gelände des Bad Homburger Bahnhofs an einer S-Bahn und eines Zuges der Taunusbahn durchgeführt. Dabei wird die Vorgehensweise bei einem Brand, einer Person unter dem Zug sowie einer Person auf dem Dach eines Zuges geübt.
Der Einsatz innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Bahnanlagen stellt für die Feuerwehr vor allem auf Grund der langen Anhaltewege von Bahnfahrzeugen und der Hochspannung führenden Oberleitungen eine besondere Gefährdung dar. 
Lehrgang Bahn I
Dauer
20 Stunden
= ca. 2 Samstage ganztäg.
+ 1-2 Wochentag abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
Oberursel / Bad Homburg
Voraussetzungen
Atemschutzlehrgang
Atemschutztauglichkeit g. G26

Die Truppführer - Ausbildung

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Der Truppführer-Lehrgang ist ein weiterführender Lehrgang nach erfolgreich abgeschlossener Truppmannausbildung. Er baut auf dem Wissen der Grundausbildung auf und soll den Feuerwehrmann befähigen, einen Trupp innerhalb einer Gruppe oder Staffel nach Einsatzauftrag zu führen. Die praktischen Übungen greifen alle Bereiche der Grundausbildung auf, jedoch auf einem anspruchsvolleren Niveau und verlangen dem Teilnehmer das selbständige Umsetzen des Gelernten ab. Atemschutzgeräteträger werden in den Übungen auch mit Atemschutzgeräten eingesetzt. Die Theorie greift ebenfalls alle Bereiche der Grundausbildung nochmals auf, mit höheren Lernzielen, und vermittelt zusätzliches Wissen. Der Lehrgangsteilnehmer wird auf die Wahrnehmung seiner Aufgaben und seiner Verantwortung als Truppführer vorbereitet. Auch hier schließt eine praktische und eine theoretische Abnahmeprüfung den Lehrgang ab.
Truppführer-Lehrgang
Dauer
35 Stunden
= ca.3 Samstage ganztäg.
+ 5 Wochentage abends
Veranstaltungsorte
Hochtaunuskreis
Bad Homburg
Voraussetzungen
abgeschlossene Truppmannausbildung

Sonderlehrgänge an der Hessischen Landesfeuerwehrschule

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Fortbildungsseminar für Atemschutzgeräteträger
Das Fortbildungsseminar für Atemschutzgeräteträger in der Brandsimulationsanlage bietet die Möglichkeit der "heißen Ausbildung", wie sie in der Dienstvorschrift für die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren empfohlen wird. Im so genannten "Brandhaus" der Hessischen Landesfeuerwehrschule werden verschiedene Brände mit Hilfe einer Gasanlage und Vernebelung simuliert. Die Atemschutzgeräteträger bekommen während der 2-tägigen Seminars verschiedene Szenarien als Aufgabe gestellt. Dabei geht es um das systematische Erkunden und die Personensuche in einem Gebäude und das einsatztaktisch richtige Vorgehen bei der Brandbekämpfung. Einsatzsituationen können realitätsnah nachgebildet werden unter sicheren Bedingungen: Der Atemschutztrupp wird durch einen Ausbilder begleitet, der bei einem Notfall jederzeit die Anlage abstellen kann.     
Sem. Atemschutzträger
Dauer
2 Tage
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
Atemschutzlehrgang
Atemschutztauglichkeit g. G26
Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall
Der Lehrgang Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall bildet die Feuerwehrangehörigen im Einsatz von Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung und Bergung sowie in Einsatztaktiken und Fachwissen für Verkehrsunfälle weiter. In der Praxis wird der Einsatz sämtlicher Ausrüstung wie sie auf einem Rüstwagen vorzufinden ist, wie hydraulische Rettungsgeräte, Lufthebekissen, Rüstholz und der maschinellen Zugeinrichtung, der "Seilwinde" geübt. Die Übungsaufgaben können darin bestehen, eingeklemmte Personen (Rettungspuppen) aus einem PKW oder LKW zu befreien, einen LKW anzuheben und durch Unterbauen gegen herabsinken zu sichern oder die Bergung eines LKW mit maschinellen Zugeinrichtungen und Mehrzweckzügen ("Greifzug") durchzuführen. Im theoretischen Unterricht werden unter anderem Grundlagen der Mechanik, Gerätekunde, Unfallverhütung und die Erstversorgung und Betreuung von Verletzten gelehrt. Das erworbene Wissen wird in Übungen umgesetzt und in einer schriftlichen Prüfung abgefragt.
Lehrgang TH-VU
Dauer
1 Woche
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
abgeschlossene Truppmannausbildung
Technische Hilfeleistung - Bau
Inhalt des Lehrgangs Technische Hilfeleistung - Bau ist der Einsatz der Feuerwehr bei Unfällen in und an Gebäuden, bei Einsturzgefahr, bei Unfällen und anderen Schadensereignissen mit verschütteten Personen sowie bei Bauunfällen. Das Abstützen von Gebäudeteilen, das Sichern und die Rettung verschütteter wird in der Praxis mit Stützen und Holzkonstruktionen geübt. Der theoretische Unterricht befasst sich mit den Grundlagen der Physik und Mechanik, Gerätekunde, einsatztaktischen Vorgehensweisen und Unfallverhütung.
Lehrgang TH-Bau
Dauer
1 Woche
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
abgeschlossene Truppmannausbildung
GABC-Einsatz
Auf dem Lehrgang GABC-Einsatz erhalten CSA -Träger eine umfassende Ausbildung über die Geräte und das Fachwissen für den Einsatz bei Schadensereignissen mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen atomarer, biologischer und chemischer Art. Gegenstand der Praxisausbildung ist das einsatztaktisch richtige Vorgehen bei solchen Einsätzen und die gesamte Ausrüstung, die auf einem GW-G (Gerätewagen Gefahrgut) zur Verfügung steht. Darunter sind verschieden Arten von Pumpen und Armaturen für das Umfüllen von Flüssigkeiten, Behälter und Hilfsmittel zum Auffangen von Flüssigkeiten, Chemikalienschutzanzüge und andere Schutzausrüstung, Ausrüstung zur Dekontamination, Material zum Abdichten von Leckagen, ein umfangreiches Nachschlagewerk mit Gefahrstoffinformationen und verschiedene Messgeräte für den Einsatz bei Explosionsgefahren, chemischen und atomaren Gefahren. In der theoretischen Ausbildung gibt es neben der Gerätekunde,  Einsatzlehre und dem Fachwissen über die verschiedenen Gefahrgüter und -stoffe auch ein Messpraktikum im Labor. Zum Abschluss gibt es eine schriftliche Abnahmeprüfung. 
Lehrgang GABC-Einsatz
Dauer
2 Wochen
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
CSA-Lehrgang
Atemschutztauglichkeit g. G26
abgeschlossene Truppmannausbildung
Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr
Ein Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr ist ein weit über den obligatorischen Erste-Hilfe-Lehrgang hinaus in der Versorgung von Verletzten und Erkrankten ausgebildeter Feuerwehrangehöriger. Die Kenntnisse dafür kann man auf dem Lehrgang "Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr" (F-San) erwerben. Sie umfassen theoretisches Wissen über Anatomie, notfallmedizinische Maßnahmen bei typischen Verletzungsmustern und Erkrankungen, Medikamentenkunde der Notfallmedizin und psychologische Grundkenntnisse für die Betreuung von Unfallopfern. Die Praxisausbildung umfasst Herz-Lungen-Wiederbelebung, Gabe von Injektionen und Infusionen (Übung an spezieller Übungspuppe), Versorgung von Wunden, Brandverletzungen und Knochenbrüchen. Der Feuerwehrsanitäter ist in der Lage, eine weitergehende Erstversorgung durchzuführen und den Rettungsdienst / Notarzt zu unterstützen. Die Gabe von Medikamente und Infusionen darf jedoch nur auf Anweisung eines Arztes erfolgen, Abweichungen sind nur bei besonderen Notfallsituationen möglich ("Notfallkompetenz").
Lehrgang F-San
Dauer
2 Wochen
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
abgeschlossene Truppmannausbildung
ärztliches Attest

Ausbildung zur Führungskraft

Geschrieben von Webmaster am 12.01.2013

Gruppenführer-Lehrgang

Der erste Lehrgang in der Ausbildung zur Führungskraft in der Feuerwehr ist der Gruppenführer-Lehrgang. Ziel der Ausbildung ist, den Lehrgangsteilnehmer zum Führen einer Gruppe (9 Einsatzkräfte) oder einer Staffel (6 Einsatzkräfte) und zum Leiten eines Einsatzes bis zur Gruppenstärke zu befähigen. Während des Lehrgangs muss der Teilnehmer seine Fähigkeiten in praktischen Einsatzübungen, bei denen er der Gruppenführer ist sowie bei einsatztaktischen Planübungen an einer Modellstadt im Maßstab 1:87 und in einer theoretischen Abnahmeprüfung unter Beweis stellen. Ein Gruppenführer, der erfahrenen Kameraden in nichts nachsteht wird man durch den Lehrgang jedoch nicht: Ähnlich wie beim Führerschein erwirbt man nur die Befähigung oder "Erlaubnis", die Praxis muss man anschließend in der eigenen Feuerwehr, zunächst in Übungen, später in Einsätzen, selbst erwerben und aufbauen. Bevor der Wehrführer einen Lehrgangsabsolventen zum Gruppenführer ernennt und als solchen einsetzt, muss er sich zunächst in Übungen von seinen Fähigkeiten überzeugen.     
Gruppenführer-Lehrgang
Dauer
2 Wochen
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
Truppführerlehrgang
Sprechfunklehrgang

Zugführer-Lehrgang

Auf dem Zugführer-Lehrgang wird ein Gruppenführer weitergebildet und befähigt zum Führen eines Löschzuges (min. 22 Einsatzkräfte) und Leiten eines Einsatzes bis zur Größe eines Löschzuges oder erweiterten Löschzuges. Die Ausbildung erfolgt wie auch beim Gruppenführer-Lehrgang im theoretischen Unterricht, bei Einsatzszenarien in der praktischen Ausbildung sowie in Form von einsatztaktischen Planübungen. Die Aufgabenstellungen beziehen sich auf den Einsatz eines Löschzuges oder erweiterten Löschzuges und sind dem entsprechend komplexer und umfangreicher. Der Lehrgangsteilnehmer muss alle drei Ausbildungsteile erfolgreich absolvieren, für den theoretischen Teil ist ein schriftlicher Leistungsnachweis zu bestehen.
Zugführer-Lehrgang
Dauer
2 Wochen
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
Gruppenführerlehrgang

Fortbildungsseminare für Führungskräfte

Gemäß den einschlägigen Dienstvorschriften und Erlassen des hessischen Innenministeriums soll eine Führungskraft mindestens innerhalb von sechs Jahren eine weiterbildende Veranstaltung besuchen. Die Hessische Landesfeuerwehrschule bietet dazu eine große Palette von Seminaren zu verschiedenen Themen mit unterschiedlicher Dauer. Darunter sind Seminare über Führungslehre, für das Ausbilden von Feuerwehrangehörigen in der eigenen Feuerwehr oder als Kreisausbilder auf Lehrgängen des Landkreises sowie Seminare mit Fachwissen für bestimmte Einsatzszenarien und -taktiken wie zum Beispiel zu den Themen Flüssiggas, Druckbelüftung von Gebäuden, Waldbrandbekämpfung, Atemschutzeinsatz und Planübung, um stellvertretend einige der Seminare zu nennen. 
Sem. für Führungskräfte
Dauer
individuell, 2 Tage -1 Woche
Veranstaltungsort
Hessische Landesfeuer- wehrschule Kassel
Voraussetzungen
Gruppenführerlehrgang,
individuell